Lernen

mit- und voneinander

Jahrgangsmischung 1./2. Klasse

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Eltern ABC

Kategorien » Verwaltung & Organisatorisches » Beurlaubung

Bitte beachten Sie für Ihre Reisepläne die Termine der Schulferien. Anträge für Beurlaubungen können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden (z.B. familiäre Gründe, Kur). Anträge für Beurlaubung wie z.B. zur Verlängerung der Ferien, um dem Ferienverkehr zu Beginn oder Ende der Ferien zu entgehen, oder um ein billigeres Flugticket kaufen zu können, können nicht genehmigt werden.

Ein Antrag auf Beurlaubung muss schriftlich zwei Wochen vorher gestellt werden.



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